Fischerprüfung Abnahme

    Jagdschein

    Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Jagd- und Fischereiangelegenheiten werden vom Kreis Wesel als untere Jagd- bzw. untere Fischereibehörde wahrgenommen. Dazu gehören die Erteilung von Jagdscheinen und die Abnahme der Fischereiprüfung.

    Zuständig ist die Fachgruppe 60-2 (Natur- und Landschaftsschutz, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei), die sich im Verwaltungsgebäude Reeser Landstraße 31 (Kreishaus), 46483 Wesel, Telefon: 02 81 / 207-0, befindet.

    Die Erteilung von Fischereischeinen erfolgt beim Fachdienst Ordnung der Stadt Moers.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bd33ef8a76d9ba7c2e3ec20dd8381cf8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02 81/207-0

    Fax: 02 81/207-40 43

    E-Mail: post@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.) 

    - Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz

     

    Formulare

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich

    Voraussetzungen

    - Mindestalter: 13 Jahre 

    - Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein Betreuer auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist. 

    -  Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Landesfischereigesetz 

    §§ 1-8 Fischerprüfungsordnung 

    Verfahrensablauf

    Um einen Fischereischein zu erhalten, müssen Sie, abgesehen von einigen Ausnahmetatbeständen, eine Fischerprüfung erfolgreich absolvieren. 

    - Bei der unteren Fischereibehörde melden Sie sich zur Fischerprüfung an. 

    Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden..

    - An dem von Ihnen ausgewählten Termin legen Sie die Prüfung ab. 

     

    Die Prüfung besteht aus

       - einem theoretischen Teil (Dauer: höchstens 60 Minuten) und

        -einem praktischen Teil (Dauer: höchstens 15 Minuten).

     

    Im theoretischen Teil müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung auf einem Fragebogen 60 Fragen beantworten aus den Fachgebieten:

          Allgemeine Fischkunde,

          Spezielle Fischkunde,

          Gewässerkunde und Fischhege,

          Natur- und Tierschutz,

          Gerätekunde sowie

          Gesetzeskunde.

     

    Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.

    - Anschließend erhalten Sie entweder ein Fischerprüfungszeugnis oder einen Bescheid über Ihr Nichtbestehen. 

    - Mit dem Fischerprüfungszeugnis können Sie in Nordrhein-Westfalen Ihren Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre beantragen. 

    - Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen. 

    In Nordrhein-Westfalen werden die Fischerprüfungszeugnisse aller Bundesländer vollumfänglich anerkannt; 

    bei Umzug nach Nordrhein-Westfalen kann jederzeit auch ein Fischereischein-Prüfungszeugnis eines anderen Bundeslandes vorgelegt werden, um einen Fischereischein zu erhalten. Hat man seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist es jedoch nicht möglich, die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen und in Nordrhein-Westfalen anerkennen zu lassen.

    Fristen

    Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    - Ablegen der Fischerprüfung: EUR 50 - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts: EUR 15 - Wiederholung eines nichtbestandenen Teils der Fischerprüfung: EUR 30 - Ersatzausstellung oder Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis: EUR 35 - Im Härtefall kann auf die Erhebung der Gebühren verzichtet werden, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall.

    Weitere Informationen

    Ggf. bei den unteren Fischereibehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten vorhanden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de