Fischerprüfung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Die Untere Fischereibehörde führt voraussichtlich in der Zeit vom 30.09. bis 02.10.2024 die Fischerprüfung durch. Anmeldungen hierfür sind ab Mitte Mai online möglich.
Die Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung können nur online über das Serviceportal der Stadt Wuppertal gestellt werden. Eine persönliche Beantragung ist nicht möglich. Den Link zum Serviceportal finden Sie unter Links und Downloads.
Die Anzahl der zu prüfenden TeilnehmerInnen ist auf 150 Plätze (50 TeilnehmerInnen pro Tag) begrenzt. Sobald die Höchstgrenze der zu vergebenen Prüfungsplätze zzgl. 10 Warteplätze erreicht sind, kann kein Antrag mehr gestellt werden.
Voraussetzungen:
Möchten Sie die Prüfung ablegen, müssen Sie
- mindestens 13 Jahre alt sein (einen Fischereischein erhalten Sie aber trotzdem erst ab 14 Jahre) und
- sich online bis spätestens 1 Monat vor dem ersten Prüfungstermin (siehe Fristen) bei der Unteren Fischereibehörde anmelden.
Gültigkeit:
Die bestandene Fischerprüfung ist unbefristet gültig.
Inhalte der Fischerprüfung:
- Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde,
- Gewässerkunde und Fischhege,
- Natur- und Tierschutz,
- Gerätekunde,
- Gesetzeskunde,
- Praktischer Teil (Fischerkennung/-bestimmung und ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen sowie das weitere notwendige Zubehör hinzufügen).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere Jagdbehörde 106.01
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-5560
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Bitte halten Sie - sofern zutreffend - die folgenden Nachweise digital bereit (pdf, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:
- Für Personen unter 18 Jahren muss der/die Erziehungsberechtigte bzw. gesetzliche Vertreter/in eine Vollmacht unterschreiben.
- Prüfungsteilnehmer, die nicht in Wuppertal wohnen müssen zur Anmeldung zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung hochladen, dass sie in Wuppertal geprüft werden dürfen.
(Hinweis: Diese gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung müssen Sie bei der Unteren Fischereibehörde Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt beantragen.)
Formulare
Voraussetzungen
- Mindestalter: 13 Jahre
- Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein Betreuer auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist.
- Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
- Landesfischereigesetz NRW
- Landesfischereiordnung NRW
- Fischerprüfungsverordnung NRW
Verfahrensablauf
Um einen Fischereischein zu erhalten, müssen Sie, abgesehen von einigen Ausnahmetatbeständen, eine Fischerprüfung erfolgreich absolvieren.
- Bei der unteren Fischereibehörde melden Sie sich zur Fischerprüfung an.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden..
- An dem von Ihnen ausgewählten Termin legen Sie die Prüfung ab.
Die Prüfung besteht aus
- einem theoretischen Teil (Dauer: höchstens 60 Minuten) und
-einem praktischen Teil (Dauer: höchstens 15 Minuten).
Im theoretischen Teil müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung auf einem Fragebogen 60 Fragen beantworten aus den Fachgebieten:
Allgemeine Fischkunde,
Spezielle Fischkunde,
Gewässerkunde und Fischhege,
Natur- und Tierschutz,
Gerätekunde sowie
Gesetzeskunde.
Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.
- Anschließend erhalten Sie entweder ein Fischerprüfungszeugnis oder einen Bescheid über Ihr Nichtbestehen.
- Mit dem Fischerprüfungszeugnis können Sie in Nordrhein-Westfalen Ihren Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre beantragen.
- Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen.
In Nordrhein-Westfalen werden die Fischerprüfungszeugnisse aller Bundesländer vollumfänglich anerkannt;
bei Umzug nach Nordrhein-Westfalen kann jederzeit auch ein Fischereischein-Prüfungszeugnis eines anderen Bundeslandes vorgelegt werden, um einen Fischereischein zu erhalten. Hat man seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist es jedoch nicht möglich, die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen und in Nordrhein-Westfalen anerkennen zu lassen.
Fristen
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Anmeldeschluss ist der 02.09.2024, sofern nicht vorher schon die Höchstteilnehmerzahl erreicht ist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wuppertal
Bis 16.09.2024 erhalten Sie Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid digital über das Serviceportal.
Kosten
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Die Verwaltungsgebühr für die Fischerprüfung beträgt 50,- €, Tarifstelle 7.7.2.1.
Die Verwaltungsgebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) gemäß der o.g. Tarifstelle in der jeweils aktuellen Fassung erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Möchten Sie die Prüfung außerhalb von Wuppertal ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Fischereibehörde Wuppertal für die Stadt oder den Kreis, in der/dem Sie sich zur Prüfung anmelden möchten.
Für eine Ausnahmegenehmigung zum Wechsel des Prüfungsortes außerhalb von Wuppertals beträgt die Verwaltungsgebühr 15,- €, Tarifstelle 7.7.2.2.
Der entsprechende Antrag kann ebenfalls online eingereicht werden. Den Link zum Serviceportal finden Sie unter Links und Downloads.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
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