Fischerprüfung
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Die Fischerprüfung der Stadt Krefeld findet am 24. und 25.10.2024 statt.
Das Anmeldeformular wird ab dem 01.08.2024 freigeschaltet!
Ein Fischereischein kann in Nordrhein-Westfalen erst nach Vollendung des 14. Lebensjahres ausgestellt werden. Für die Ausstellung ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich, die bereits ab einem Alter von 13 Jahren abgelegt werden kann.
In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen.
Die Fischerprüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Bei Nichtbestehen eines Teils der Fischerprüfung kann dieser Teil bei einem späteren Termin nachgeholt werden.
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Ansprechpartner
Jagen & Fischen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: jagdundfisch@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.)
- Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
- Mindestalter: 13 Jahre
- Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein Betreuer auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist.
- Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz.
Rechtsgrundlage(n)
§ 31 Landesfischereigesetz
§§ 1-8 Fischerprüfungsordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Das Anmeldeformular für die Fischerprüfung wird ab dem 01.08.2024 freigeschaltet.
Fristen
Hinweise für Krefeld
Nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung ist der Anmeldetermin zur Fischerprüfung 8 Wochen vor Prüfungstermin bekannt zu geben.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Krefeld
- Prüfungsgebühren: 50,00€
- Prüfungsgebühren für eine Nachprüfung: 30,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Krefeld
Um an einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des jeweiligen Fischereiberechtigten.
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
In Nordrhein-Westfalen besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, eine Teilnahme wird aber empfohlen. Informationen hierzu erhalten Sie von den Fischereiverbänden, der unteren Fischereibehörde oder den örtlichen Angelvereinen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, sich die notwendigen Kenntnisse selbst anzueignen. Entsprechende Schulungsunterlagen hierzu werden unter anderem von den Fischereiverbänden angeboten. Alternativ hierzu gibt es entsprechende Onlinekurse. Bitte beachten Sie, dass sich die Inhalte der Fischerprüfung zwischen den Bundesländern unterscheiden und Sie das Zusammenbauen von Ruten und Montagen auch praktisch beherrschen müssen.
In Krefeld bieten nachfolgende Vereine Vorbereitungslehrgänge an:
Rheinischer Fischereiverband 1880 e.V.
Ansprechpartner: Herr Gube
Telefon 0 21 61 / 4 98 63 85
E-Mail: gube@rhfv.de www.rhfv.de
Angler- InteressenGemeinschaft NRW e.V.
Ansprechpartner ist Herr Horsten
Telefon 0 28 48 / 8 88 09 85
Links:
- Dienstleistung: Ausnahmegenehmigung für einen anderen Prüfungsort
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021