Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern Gewährung
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse.
Bei der Urteilsfindung stimmen die Schöffinnen und Schöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab.
Sie werden bei den Amtsgerichten im Rahmen des Schöffengerichts und des erweiterten Schöffengerichts eingesetzt. Bei den Landgerichten sind sie in den Strafkammern tätig.
Schöffinnen und Schöffen werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt.
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Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Stemwede
- deutsche Staatsbürgerschaft
- Befähigung zur deutschen Sprache
- Vollendung des 25. Lebensjahrs
- Alter maximal 70. Lebensjahr bei Beginn der Amtsperiode
- Wohnsitz im Bezirk der für die Aufstellung der Vorschlagslisten zuständigen Verwaltungsbehörde
- Gesundheitliche Eignung
- Befähigung zum Bekleiden eines öffentlichen Amtes
- Kein laufendes Ermittlungsverfahren
- Kein Vorliegen eines rechtskräftiges Urteil zu einer Freiheitstrafe von mehr als 6 Monaten wegen einer vorsätzlichen Tat innerhalb der letzten 10 Jahren
- Kein hauptamtliche*r oder inoffizielle*r Mitarbeiterin/Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR
- Keine Ausübung eines Berufs in den Berufsgruppen
- Berufsrichterinnen oder Berufsrichter
- Staatsanwältinnen oder Staatsanwalt
- Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwalt
- Notarinnen oder Notar
- Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte und Pfarrerinnen oder Pfarrer
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen