Heimaufsicht
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Für die Bearbeitung von Beschwerden wegen Mängel in einer Einrichtung für volljährige Menschen in Bielefeld, z. B. in den Bereichen
- Personal
- Pflege und Betreuung
- Mitwirkung und Mitbestimmung
- Hygiene
- Wohnqualität
- Hauswirtschaftliche Versorgung
ist die WTG-Behörde (Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW) der Stadt Bielefeld zuständig.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Haben Sie konkrete Anhaltspunkte, die auf einen Mangel hinweisen, übermitteln Sie die Situation bitte online an die WTG-Behörde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Gerne können Sie auch vorab per E-Mail (ombudsperson.bielefeld@gmail.com) Kontakt mit unserer Ombudsperson aufnehmen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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