Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
Sie möchten eine Gaststätte mit Alkoholausschank von einer anderen Person übernehmen? Um den Gaststättenbetrieb ohne zeitliche Unterbrechung weiterzuführen, können Sie zunächst eine vorläufige Erlaubnis beantragen, die später durch die endgültige Erlaubnis ersetzt wird.
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Klärung aller gaststättenrechtlichen Fragen von der Antragstellung bis hin zur Erlaubnis.
Klärung aller gaststättenrechtlichen Fragen von der Antragstellung bis hin zur Erlaubnis. Sie wollen einen Gaststättenbetrieb, eine Imbisswirtschaft oder einen Kiosk übernehmen oder neu eröffnen? Sie planen als Gewerbetreibender - egal welcher Art und aus welchem Anlass - Ihre Kunden mit einem Glas Glühwein, Prosecco oder Bier zu verwöhnen, um nur einige Beispiele zu nennen? Dann nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit Ihrer Ordnungsbehörde auf.
Dieses gilt aber auch für den nicht gewerblichen Personenkreis. Sollte die Abgabe von Speisen und Getränken bei einer Veranstaltung anstehen, egal ob bei einem Straßenfest, bei Sportveranstaltungen, einer Stufenfete, in der Kleingartenanlage oder bei einem Schützenfest, so beantragen Sie eine Veranstaltungserlaubnis (Wirtschaft-Service-Portal).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
- Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin und erfragen Sie je nach Erlaubnisart, welche Unterlagen erforderlich sind.
Formulare
Hinweise für Schwerte
Voraussetzungen
Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis können Sie nur beantragen, wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte unverändert übernehmen wollen (nicht bei einer Neueinrichtung oder Erweiterung). Das bedeutet, es dürfen weder an den Räumlichkeiten noch an der Betriebsart (z.B. Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Diskothek) im Rahmen der Fortsetzung des Betriebes Änderungen vorgenommen werden.
Die vorläufige Erlaubnis erhalten Sie nur, wenn Sie die (endgültige) Gaststättenerlaubnis schon beantragt haben oder gleichzeitig beantragen.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie
- persönlich zuverlässig sein und
- Ihre fachliche Eignung nachweisen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag auf eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bei der zuständigen Behörde ein.
Beantragen Sie zeitgleich eine Gaststättenerlaubnis für den endgültigen Betrieb Ihrer Gastwirtschaft. Fügen Sie diesem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
Sie erhalten eine Mitteilung, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wird.
Wenn Sie die endgültige Erlaubnis bis zum Ablauf Ihrer vorläufigen Erlaubnis noch nicht erhalten haben, müssen Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Fristen
Die vorläufige Gaststättenerlaubnis wird i.d.R. bis zu 3 Monate befristet.
Sie können eine Verlängerung beantragen, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Sie die endgültige Erlaubnis bis zum Ablauf Ihrer vorläufigen Erlaubnis noch nicht erhalten haben.
Der Beginn der erlaubten Tätigkeit muss gleichzeitig der zuständigen Behörde angezeigt werden (Gewerbeanmeldung).
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird die zuständige Stelle den Antrag zeitnah bearbeiten.
Kosten
Hinweise für Schwerte
- Gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
Hinweise (Besonderheiten)
Die vorläufige gaststättenrechtliche Erlaubnis wird Ihnen nicht erteilt, wenn eine bauliche Veränderung stattgefunden hat, der Betrieb länger als 1 Jahr geschlossen war oder es sich um eine Neuerrichtung handelt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024