Gaststättengewerbe Erlaubnis vorläufig

    Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen

    Sie möchten eine Gaststätte mit Alkoholausschank von einer anderen Person übernehmen? Um den Gaststättenbetrieb ohne zeitliche Unterbrechung weiterzuführen, können Sie zunächst eine vorläufige Erlaubnis beantragen, die später durch die endgültige Erlaubnis ersetzt wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sofern Sie in einer Gaststätte, die Sie betreiben, eine Außengastronomie einrichten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis nach dem Gaststättenrecht, die Sie beim Fachbereich Ordnung beantragen können.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Sankt Augustin

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Zur Beantragung der Erlaubnis zum Betrieb einer Außengastronomie auf einer Privatfläche bedarf es eines schriftlichen formlosen Antrages sowie eines Plans, aus dem sich die Lage der für die Außengastronomie vorgesehenen Fläche sowie die Anzahl der Tische und Sitzplätze ergibt:

    • Grundrisszeichnungen in 3-facher Ausfertigung
    • amtlicher Lageplan in 3-facher Ausfertigung
    • unterschriebener Pachtvertrag in Kopie

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis können Sie nur beantragen, wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte unverändert übernehmen wollen (nicht bei einer Neueinrichtung oder Erweiterung). Das bedeutet, es dürfen weder an den Räumlichkeiten noch an der Betriebsart (z.B. Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Diskothek) im Rahmen der Fortsetzung des Betriebes Änderungen vorgenommen werden.

    Die vorläufige Erlaubnis erhalten Sie nur, wenn Sie die (endgültige) Gaststättenerlaubnis schon beantragt haben oder gleichzeitig beantragen. 

    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie

    • persönlich zuverlässig sein und
    • Ihre fachliche Eignung nachweisen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 2 Gaststättengesetz (GastG)
    • § 11 GastG
    • § 4 Gaststättengesetz (GastG)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie Ihren Antrag auf eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bei der zuständigen Behörde ein.  

    Beantragen Sie zeitgleich eine Gaststättenerlaubnis für den endgültigen Betrieb Ihrer Gastwirtschaft. Fügen Sie diesem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.  

    Sie erhalten eine Mitteilung, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wird.  

    Wenn Sie die endgültige Erlaubnis bis zum Ablauf Ihrer vorläufigen Erlaubnis noch nicht erhalten haben, müssen Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.  

    Fristen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bitte denken Sie an eine frühzeitige Antragsstellung ca. vier Wochen vor der geplanten Außenbewirtschaftung.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird die zuständige Stelle den Antrag zeitnah bearbeiten.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Ansprechpartner sind:

    Herr Münz (Außengastronomie)

    Herr Zentner (Sondernutzungsgenehmigung)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sofern sich die Außenfläche auf öffentlicher Fläche befinden soll, benötigen Sie darüber hinaus eine Sondernutzungsgenehmigung.

    Bitte reichen Sie für diesen Fall den oben genannten Antrag doppelt ein. Dieser Antrag ist jährlich ca. vier Wochen vor der geplanten Außenbewirtschaftung zu wiederholen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de