Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
Sie möchten eine Gaststätte mit Alkoholausschank von einer anderen Person übernehmen? Um den Gaststättenbetrieb ohne zeitliche Unterbrechung weiterzuführen, können Sie zunächst eine vorläufige Erlaubnis beantragen, die später durch die endgültige Erlaubnis ersetzt wird.
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Sofern Sie in einer Gaststätte, die Sie betreiben, eine Außengastronomie einrichten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis nach dem Gaststättenrecht, die Sie beim Fachbereich Ordnung beantragen können.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
Zur Beantragung der Erlaubnis zum Betrieb einer Außengastronomie auf einer Privatfläche bedarf es eines schriftlichen formlosen Antrages sowie eines Plans, aus dem sich die Lage der für die Außengastronomie vorgesehenen Fläche sowie die Anzahl der Tische und Sitzplätze ergibt:
- Grundrisszeichnungen in 3-facher Ausfertigung
- amtlicher Lageplan in 3-facher Ausfertigung
- unterschriebener Pachtvertrag in Kopie
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis können Sie nur beantragen, wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte unverändert übernehmen wollen (nicht bei einer Neueinrichtung oder Erweiterung). Das bedeutet, es dürfen weder an den Räumlichkeiten noch an der Betriebsart (z.B. Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Diskothek) im Rahmen der Fortsetzung des Betriebes Änderungen vorgenommen werden.
Die vorläufige Erlaubnis erhalten Sie nur, wenn Sie die (endgültige) Gaststättenerlaubnis schon beantragt haben oder gleichzeitig beantragen.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie
- persönlich zuverlässig sein und
- Ihre fachliche Eignung nachweisen
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Gaststättengesetz (GastG)
- § 11 GastG
- § 4 Gaststättengesetz (GastG)
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag auf eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bei der zuständigen Behörde ein.
Beantragen Sie zeitgleich eine Gaststättenerlaubnis für den endgültigen Betrieb Ihrer Gastwirtschaft. Fügen Sie diesem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
Sie erhalten eine Mitteilung, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wird.
Wenn Sie die endgültige Erlaubnis bis zum Ablauf Ihrer vorläufigen Erlaubnis noch nicht erhalten haben, müssen Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Fristen
Hinweise für Sankt Augustin
Bitte denken Sie an eine frühzeitige Antragsstellung ca. vier Wochen vor der geplanten Außenbewirtschaftung.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird die zuständige Stelle den Antrag zeitnah bearbeiten.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Ansprechpartner sind:
Herr Münz (Außengastronomie)
Herr Zentner (Sondernutzungsgenehmigung)
Weitere Informationen
Hinweise für Sankt Augustin
Sofern sich die Außenfläche auf öffentlicher Fläche befinden soll, benötigen Sie darüber hinaus eine Sondernutzungsgenehmigung.
Bitte reichen Sie für diesen Fall den oben genannten Antrag doppelt ein. Dieser Antrag ist jährlich ca. vier Wochen vor der geplanten Außenbewirtschaftung zu wiederholen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
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