Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
Sie möchten eine Gaststätte mit Alkoholausschank von einer anderen Person übernehmen? Um den Gaststättenbetrieb ohne zeitliche Unterbrechung weiterzuführen, können Sie zunächst eine vorläufige Erlaubnis beantragen, die später durch die endgültige Erlaubnis ersetzt wird.
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer
- im stehenden Gewerbe Getränke an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft)
- zubereitete Speisen an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
oder
- Gäste beherbergt (Beherbergungsbetrieb).
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Den Antrag, die Merkblätter und weitere Informationen erhalten Sie über die Downloads oder bei den zuständigen Sachbearbeitern der Gewerbeabteilung. Die erforderlichen Unterlagen sind von Fall zu Fall zum Teil sehr unterschiedlich. Daher ist es ratsam in einem persönlichen Gespräch alle Einzelheiten betreffend die Gaststättenerlaubnis zu erörtern.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Für das Betreiben eines Gaststättengewerbes wird eine Erlaubnis benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag auf eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bei der zuständigen Behörde ein.
Beantragen Sie zeitgleich eine Gaststättenerlaubnis für den endgültigen Betrieb Ihrer Gastwirtschaft. Fügen Sie diesem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
Sie erhalten eine Mitteilung, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wird.
Wenn Sie die endgültige Erlaubnis bis zum Ablauf Ihrer vorläufigen Erlaubnis noch nicht erhalten haben, müssen Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Fristen
Die vorläufige Gaststättenerlaubnis wird i.d.R. bis zu 3 Monate befristet.
Sie können eine Verlängerung beantragen, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Sie die endgültige Erlaubnis bis zum Ablauf Ihrer vorläufigen Erlaubnis noch nicht erhalten haben.
Der Beginn der erlaubten Tätigkeit muss gleichzeitig der zuständigen Behörde angezeigt werden (Gewerbeanmeldung).
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird die zuständige Stelle den Antrag zeitnah bearbeiten.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen
Hinweise (Besonderheiten)
Die vorläufige gaststättenrechtliche Erlaubnis wird Ihnen nicht erteilt, wenn eine bauliche Veränderung stattgefunden hat, der Betrieb länger als 1 Jahr geschlossen war oder es sich um eine Neuerrichtung handelt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024