Genehmigung zur Ausbettung/Umbettung von Urnen Erteilung

    Genehmigung zur Ausbettung/Umbettung von Urnen Erteilung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Umbettung ist eine Form der Exhumierung eines Verstorbenen und bedeutet die Verlegung eines Grabes. Das Grab muss dafür geöffnet werden und der Sarg oder die Urne werden im Anschluss in ein neues Grab gebracht. Allerdings ist dies nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Generell wird die Ruhe der Toten gewahrt, weshalb eine Verlegung der Grabstelle nur bei einem Vorliegen dringlicher Gründe von der Friedhofsverwaltung genehmigt wird.

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Formloser Antrag mit Angabe zu den Gründen
    • Positive Stellungnahme des Friedhofsträgers

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Das Interesse an der Umbettung muss ausnahmsweise die durch Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Totenruhe überwiegen. Ein solch wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn das Recht auf Totenfürsorge in unzumutbarer Weise erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. 

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Kontaktieren Sie zunächst den Friedhofsträger, wenn Sie eine Umbettung durchführen lassen möchten. Im Anschluss können Sie schriftlich, elektronisch oder persönlich einen formlosen Antrag stellen. Falls es sich um eine Ausgrabung auf dem Kommunalfriedhof handelt wird der Antrag direkt von der Abteilung Grünflächen und Bäder weitergeleitet.

    Sobald wir Ihren Antrag geprüft haben erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    zwei Wochen

    Kosten

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de