Genehmigung zur Ausbettung/Umbettung von Urnen Erteilung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Umbettung ist eine Form der Exhumierung eines Verstorbenen und bedeutet die Verlegung eines Grabes. Das Grab muss dafür geöffnet werden und der Sarg oder die Urne werden im Anschluss in ein neues Grab gebracht. Allerdings ist dies nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Generell wird die Ruhe der Toten gewahrt, weshalb eine Verlegung der Grabstelle nur bei einem Vorliegen dringlicher Gründe von der Friedhofsverwaltung genehmigt wird.
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Ansprechpartner
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05242 963-480
E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
erforderliche Unterlagen
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- Formloser Antrag mit Angabe zu den Gründen
- Positive Stellungnahme des Friedhofsträgers
Formulare
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Voraussetzungen
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Das Interesse an der Umbettung muss ausnahmsweise die durch Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Totenruhe überwiegen. Ein solch wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn das Recht auf Totenfürsorge in unzumutbarer Weise erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Kontaktieren Sie zunächst den Friedhofsträger, wenn Sie eine Umbettung durchführen lassen möchten. Im Anschluss können Sie schriftlich, elektronisch oder persönlich einen formlosen Antrag stellen. Falls es sich um eine Ausgrabung auf dem Kommunalfriedhof handelt wird der Antrag direkt von der Abteilung Grünflächen und Bäder weitergeleitet.
Sobald wir Ihren Antrag geprüft haben erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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zwei Wochen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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