Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Zulassung

    Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Zulassung

    Hinweise für Stemwede

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin. In diesem Fall ist für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) ein Antragsvordruck einzureichen.

    Weitere Informationen zum Thema "Bewachungsgewerbe" finden Sie im verlinkten Online-Angebot des Kreises Minden-Lübbecke und im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dfe7562084af8464375e501b04dab9d9

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    E-Mail: info@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    Formulare

    Hinweise für Stemwede

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede

    § 34a Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stemwede

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de