Genehmigung einer neuen Anlage ohne Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 i.V.m. § 19 BImSchG beantragen
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Für bestimmte industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Anlagen ist bei Neuerrichtung oder wesentlicher Änderung eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Diese Genehmigung schließt die Baugenehmigung und andere anlagenbezogene Erlaubnisse ein.
Änderungen solcher Anlagen, die nur geringe Umweltauswirkungen haben, sind nach § 15 BImSchG bei der Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.
Der Kreis Gütersloh als untere Immissionsschutzbehörde führt die Genehmigungsverfahren für eine große Zahl von Anlagen durch, z.B.:
- Feuerungsanlagen unter 50 MW
- Verbrennungsmotoranlagen
- Windkraftanlagen
- Anlagen zur Behandlung von Oberflächen mit organischen Stoffen, Lackier- und Druckanlagen
- Anlagen zum Halten von Tieren
- Schlachtanlagen
- Anlagen zur Lebensmittelherstellung
- Kompostwerke
- Biogasanlagen
- Schießstände
Die Genehmigung für Störfallanlagen und besonders umweltrelevante Anlagen wie Müllverbrennungsanlagen, Chemieanlagen, Kraftwerke oder Spanplattenwerke, erteilt die Bezirksregierung Detmold.
Vor Antragstellung wird empfohlen, sich bei den Ansprechpartnern des Kreises Gütersloh über das Verfahren, die nötigen Antragsunterlagen und über die zuständige Behörde zu informieren.
In Abhängigkeit von der beantragten Nutzung können folgende Gutachten erforderlich sein:
- Geruchsgutachten
- Lärmgutachten (Schallgutachten)
- Lichtimmissionsgutachten
- Schattenwurfgutachten (für Windkraftanlagen)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare und Antragsunterlagen gemäß 9. BImSchV
Voraussetzungen
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- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
Fristen
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023
Stichwörter
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