vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung

    Genehmigung einer neuen Anlage ohne Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 i.V.m. § 19 BImSchG beantragen

    Hinweise für Gütersloh

    Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Für bestimmte industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Anlagen ist bei Neuerrichtung oder wesentlicher Änderung eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Diese Genehmigung schließt die Baugenehmigung und andere anlagenbezogene Erlaubnisse ein.

    Änderungen solcher Anlagen, die nur geringe Umweltauswirkungen haben, sind nach § 15 BImSchG bei der Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.

    Der Kreis Gütersloh als untere Immissionsschutzbehörde führt die Genehmigungsverfahren für eine große Zahl von Anlagen durch, z.B.:

    • Feuerungsanlagen unter 50 MW
    • Verbrennungsmotoranlagen
    • Windkraftanlagen
    • Anlagen zur Behandlung von Oberflächen mit organischen Stoffen, Lackier- und Druckanlagen
    • Anlagen zum Halten von Tieren
    • Schlachtanlagen
    • Anlagen zur Lebensmittelherstellung
    • Kompostwerke
    • Biogasanlagen
    • Schießstände

    Die Genehmigung für Störfallanlagen und besonders umweltrelevante Anlagen wie Müllverbrennungsanlagen, Chemieanlagen, Kraftwerke oder Spanplattenwerke, erteilt die Bezirksregierung Detmold.

    Vor Antragstellung wird empfohlen, sich bei den Ansprechpartnern des Kreises Gütersloh über das Verfahren, die nötigen Antragsunterlagen und über die zuständige Behörde zu informieren.

    In Abhängigkeit von der beantragten Nutzung können folgende Gutachten erforderlich sein:

    • Geruchsgutachten
    • Lärmgutachten (Schallgutachten)
    • Lichtimmissionsgutachten
    • Schattenwurfgutachten (für Windkraftanlagen)

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.2.3: Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Detmold - Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldstraße 15

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 71 5300

    Fax: 05231 71 1295

    E-Mail: post53@bezreg-detmold.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Formulare und Antragsunterlagen gemäß 9. BImSchV

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
    • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Vor Errichtung der Anlage.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de