vereinfachtes Verfahren nach BImSchG GenehmigungOnline erledigen
Genehmigung einer neuen Anlage ohne Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 i.V.m. § 19 BImSchG beantragen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten. Näheres erfahren Sie hier.
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Ansprechpartner
Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 60/3.2 - Betrieblicher Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492091694234
E-Mail: matthias.baake@gelsenkirchen.de
Fristen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Vor Errichtung der Anlage.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023