Anlagengenehmigung
Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die durch ihre Emissionen (unter anderem Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickoxide) oder sonstigen Wirkungen (wie Lagerung explosiver Stoffe) eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Aufgelistet sind diese Anlagen in der 4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. Diese Genehmigung ist je nach Umfang und Bedeutung der Anlage vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Immissionsschutzbehörde oder bei der Bezirksregierung Köln als Obere Immissionsschutzbehörde zu beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
In der Verordnung über die Grundsätze des Genehmigungsverfahrens (9. BImSchV) ist festgelegt, welche Angaben ein Antrag zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung enthalten muss und welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind.
Voraussetzungen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
Fristen
Vor Errichtung der Anlage.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis