Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Der Immissionsschutz ist ein Bereich des Umweltschutzes, der sich insbesondere mit den Themen Luftverunreinigungen, Lärm und Gerüche befasst. Auch Licht, Wärme oder Erschütterungen können in den Bereich fallen.
Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Welche Anlagen im Einzelnen genehmigungspflichtig sind, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV festgelegt. Für beabsichtigte Vorhaben auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen, ist die Untere Immissionsschutzbehörde der Städteregion Aachen zuständig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Bei gewerblichen Anlagen sind grundsätzlich drei Verfahrensarten für die Genehmigung denkbar:
1.) Baugenehmigung
2.) Genehmigung nach BImSchG im vereinfachten Verfahren
3.) Genehmigung nach BImSchG im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Genehmigungsanträge für Verfahren nach dem BImSchG sind umfangreich. Bevor ein Genehmigungsverfahren eingeleitet wird, empfiehlt es sich, ein Vorgespräch zu führen.
Voraussetzungen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
Fristen
Vor Errichtung der Anlage.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Städteregion Aachen