vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung
Genehmigung einer neuen Anlage ohne Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 i.V.m. § 19 BImSchG beantragen
Hinweise für Herzogenrath
Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten. Näheres erfahren Sie hier.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Herzogenrath
- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
Fristen
Hinweise für Herzogenrath
Vor Errichtung der Anlage.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herzogenrath
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023