Anzeige von Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe Entgegennahme

    Änderung der persönlichen Daten oder des Ortes der zuständigen Behörde anzeigen

    Als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Sollten Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 12 des Prostituiertenschutzgesetzes.

    Die Erlaubnispflicht besteht für:

    • Prostitutionsstätten (Bordell, Laufhaus, Massageclub, Saunaclub, SM-Studio)
    • Prostitutionsvermittlungen (sog. "Escort")
    • Prostitutionsfahrzeuge
    • Prostitutionsveranstaltungen.

    Ohne eine entsprechende Erlaubnis dürfen diese Unternehmensformen nicht betrieben werden. Das Erlaubnisverfahren ist der ebenfalls vorgeschriebenen Gewerbeanzeige zeitlich vorgeschaltet.

    Zum Antrag geht es hier: Wirtschaftsportal.NRW

    Wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an:

    ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de

    Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.

    Weitere Informationen finden Sie in den Info-Boxen auf der rechten Seite.

    Gebühren

    Die Tarifstelle 12.20.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262) in der gegenwärtigen Fassung sieht für die Bearbeitung eines Antrages auf Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes einen Gebührenrahmen von 500 EUR bis 3.500 EUR vor.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5bb26e8e3da8f762b4e519a742f2eef6

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6a7f060975af23f3d0bf81f2be1139eb

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 16

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-350

    Fax: 02821 85-587

    E-Mail: ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Änderungen im Betriebskonzept:

    • Betriebskonzept

    Bei Änderungen von Personen (die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.):

    • Name, Vorname
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis
    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel

    Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:

    • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.

    Bei Änderungen der Personenbezogenen Daten der Betreibenden Person:

    • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.

    Bei Änderungen der Personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc:

    • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG),
    • Den beabsichtigten Änderungen dürfen die Versagungsgründe gem. § 14 ProstSchG nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Sie reichen die Anzeige von Änderungen im Prostitutionsgewerbe sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.

    Bei positiver Prüfung nimmt die zuständige Stelle die Änderungen der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

    Fristen

    Geplante wesentliche personen- und/oder betriebsbezogenen Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes 500,00 Euro bis 3.500,00 Euro Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis 350,00 Euro bis 1.000,00 Euro Zuverlässigkeitsprüfung sonstiger Beschäftigter 350,00 Euro bis 1.000,00 Euro Prüfung der Anzeige einer Prostitutions- veranstaltung 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro Prüfung der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges 150,00 Euro bis 500,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de