Änderung der persönlichen Daten oder des Ortes der zuständigen Behörde anzeigen
Als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Sollten Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 12 des Prostituiertenschutzgesetzes.
Die Erlaubnispflicht besteht für:
- Prostitutionsstätten (Bordell, Laufhaus, Massageclub, Saunaclub, SM-Studio)
- Prostitutionsvermittlungen (sog. "Escort")
- Prostitutionsfahrzeuge
- Prostitutionsveranstaltungen.
Ohne eine entsprechende Erlaubnis dürfen diese Unternehmensformen nicht betrieben werden. Das Erlaubnisverfahren ist der ebenfalls vorgeschriebenen Gewerbeanzeige zeitlich vorgeschaltet.
Zum Antrag geht es hier: Wirtschaftsportal.NRW
Wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an:
ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de
Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.
Weitere Informationen finden Sie in den Info-Boxen auf der rechten Seite.
Gebühren
Die Tarifstelle 12.20.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262) in der gegenwärtigen Fassung sieht für die Bearbeitung eines Antrages auf Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes einen Gebührenrahmen von 500 EUR bis 3.500 EUR vor.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bei Änderungen im Betriebskonzept:
- Betriebskonzept
Bei Änderungen von Personen (die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.):
- Name, Vorname
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:
- Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.
Bei Änderungen der Personenbezogenen Daten der Betreibenden Person:
- Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.
Bei Änderungen der Personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc:
- Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
- Sie benötigen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG),
- Den beabsichtigten Änderungen dürfen die Versagungsgründe gem. § 14 ProstSchG nicht entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
Sie reichen die Anzeige von Änderungen im Prostitutionsgewerbe sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.
Bei positiver Prüfung nimmt die zuständige Stelle die Änderungen der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.
Fristen
Geplante wesentliche personen- und/oder betriebsbezogenen Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kleve
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024
Stichwörter
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