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Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Die Genehmigungsbedürftigkeit einer Indirekteinleitung regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Abwasserverordnung (AbwV).
Die Indirekteinleitung bedarf gemäß § 58 WHG einer Genehmigung, sofern das anfallende Abwasser einem Anhang der (AbwV) zuzuordnen ist und in diesem Anforderungen an das Abwasser für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festlegt sind.
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Kosten
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Für die wasserrechtliche Erlaubnis wird - je nach Aufwand - eine Gebühr von mindestens 250 Euro erhoben.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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