Glücksspielveranstaltung Erlaubnis
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Hinweise für Schmallenberg
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolen sind mindestens zwei Wochen vor Beginn der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gesetz des Landes NRW zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV) in Verbindung mit Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Lotterieausführungsgesetz - LoAG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise (Besonderheiten)
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Anzeige kleine Lotterien und Ausspielungen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen