Geburtenregister AusdruckOnline erledigen

    beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen

    Sie benötigen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Beim Standesamt Detmold können Personen, die in Detmold oder einem zugehörigen Ortsteil geboren sind, eine Urkunde aus dem Geburtenregister (Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregsiter) beantragen. Bis zum 31.12.2008 wurden Abstammungsurkunden ausgestellt. Die Bezeichnung lautet heute Geburtsurkunde.

    Die Urkunden können auch international ausgestellt werden, d. h. mehrsprachig gemäß CIEC-Abkommen. Eine Übersetzung ist damit nicht mehr notwendig. Für den Gebrauch im Ausland ist ggf. zusätzlich eine Beglaubigung (Apostille) der Urkunde durch die zuständige Bezirksregierung notwendig.

    Für die Anmeldung zur Eheschließung reicht eine Geburtsurkunde nicht aus. Bitte beantragen Sie dafür eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Das Geburtenregister enthält alle Angaben und Änderungen zum Personenstand des Kindes. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d85eae97d136b56da360c88a5cf87d1e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 15.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.0.20 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wall 5

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    Unterlagen 

    • Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
    • Anzahl der Urkunden
    • Verwendungszweck
    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • Kontaktdaten des Antragstellers
    • Verwandtschaftsverhältnis
    • gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
    • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. Geschwister die eigene Geburtsurkunde als Nachweis derselben Eltern) - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen
    • gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen

     

    Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht:

    Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Verwendung eines Formulars: nein (Wenn die Stadt oder Gemeinde die Online-Bestellung anbietet, kann für die Nutzung dieses Angebots das Ausfüllen eines Antragsformular im Internet erforderlich sein.)
    • Persönliches Erscheinen notwendig: nein

    Voraussetzungen

    Ein beglaubigter Registerausdruck kann an folgende Personen ausgestellt werden:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Ehegatte und Ehegattin
    • Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes)
    • Vorfahren und Abkömmlinge, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder,
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
    • andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels
    • Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Vertretung:

    • Eine Person Ihres Vertrauens kann für Sie den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister bestellen und abholen.
    • Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen.
    • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Versand per E-Mail nicht möglich

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Detmold

    Gebühren
    • erste Urkunde / beglaubigter Registerauszug: 12,00 €
    • jede weitere gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang: 6,00 €

     

    Sie haben folgende Bezahlmöglichkeiten:

    • Online-Antrag per Paypal, GiroPay, PayDirekt, Kreditkarte
    • bei persönlicher Vorsprache in bar oder per Girocard
    • bei schriftlicher Beantragung nach Zahlungsaufforderung durch Überweisung

     

    Hinweise:

    Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

    Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Detmold

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).

    Die Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung ist gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Detmold

    Urkundenformate

    • DIN A4
    • Stammbuchformat DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familienstammbuch
    • Beglaubigter Registerausdruck DIN A4
    • mehrsprachige bzw. internationale Urkunden DIN A4

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de