Geburtenregister AusdruckOnline erledigen

    beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen

    Sie benötigen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister

    Beschreibung

    Hinweise für Ascheberg

    Gelegentlich müssen im Leben Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Standesamt stellt aus den geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

    Sie können folgende Urkunden erhalten:

    • Geburtsurkunden
    • internationale Geburtsurkunden
    • beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern
    • Eheurkunden
    • internationale Eheurkunden
    • beglaubigte Abschriften aus den Eheregistern
    • beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch
    • Lebenspartnerschaftsurkunden
    • beglaubigte Abschriften aus den Lebenspartnerschaftsregistern
    • Sterbeurkunden
    • internationale Sterbeurkunden
    • beglaubigte Abschriften aus den Sterberegistern

    Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall (Ort des Ereignisses) beurkundet hat; die Eheurkunde z. B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
    Die Urkunden können Sie persönlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    Urkunden und Auskünfte können nur die Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge (Ehefrau/Ehemann, Großeltern, Kinder, Enkelkinder). Andere Personen wie z. B. Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen und sonstige Verwandte erhalten nur dann Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind Personen, die über 16 Jahre alt sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_267ee448dc14e3afaa827056fc30cfd0

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-3010

    Fax: 02593 98783

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

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    Dieningstraße 7

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    Telefon Festnetz: 02593 609-3012

    Fax: 02593 609-98783

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    Technisch geändert am 12.12.2023

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    Ordnungsverwaltung

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    Dieningstraße 7

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    Telefon Festnetz: 02593 609-3010

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    Technisch geändert am 11.01.2022

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    Ordnungsverwaltung

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    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

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    Technisch geändert am 05.12.2023

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    Personenstandswesen/Standesamt

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    Fax: 02593 609-1099

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    Technisch geändert am 08.06.2022

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    Deutsch

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    Ordnungsverwaltung

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    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

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    Technisch geändert am 12.10.2023

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    Personenstandswesen/Standesamt

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ascheberg

    Wenn die Unterlagen persönlich im Standesamt bestellt werden, ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Verwendung eines Formulars: nein (Wenn die Stadt oder Gemeinde die Online-Bestellung anbietet, kann für die Nutzung dieses Angebots das Ausfüllen eines Antragsformular im Internet erforderlich sein.)
    • Persönliches Erscheinen notwendig: nein

    Voraussetzungen

    Ein beglaubigter Registerausdruck kann an folgende Personen ausgestellt werden:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Ehegatte und Ehegattin
    • Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes)
    • Vorfahren und Abkömmlinge, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder,
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
    • andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels
    • Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Vertretung:

    • Eine Person Ihres Vertrauens kann für Sie den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister bestellen und abholen.
    • Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen.
    • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Versand per E-Mail nicht möglich

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Ascheberg

    • Geburtsurkunde: 10,00 €
    • Sterbeurkunde:  10,00 €
    • Eheurkunde: 10,00 €
    • Lebenspartnerschaftsurkunde: 10,00 €

    Alle weiteren Ausfertigungen der genannten Urkunden kosten jeweils die Hälfte.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).

    Die Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Ascheberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de