beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Beim Standesamt der Stadt Solingen können Sie folgende Personenstandsurkunden beantragen:
- Geburtsurkunde
(der letzten 110 Jahre) - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
(der letzten 110 Jahre) - Eheurkunde
(der letzten 80 Jahre) - Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
(der letzten 30 Jahre)
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden erhalten Sie auch in internationaler Form. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden aus den Zeiten davor, erhalten Sie im Stadtarchiv.
Die genaue Uhrzeit Ihrer Geburt können Sie ebenfalls beim Standesamt schriftlich oder per E-Mail anfragen.
Urkunden für Rentenzwecke sind grundsätzlich gebührenfrei
Neben der persönlichen Beantragung besteht auch die Möglichkeit einen Dritten zu bevollmächtigen. Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:
- schriftliche Vollmacht
Bei Verwandtschaft in direkter Linie (Großeltern-Eltern-Kinder-Geschwister-Ehepartner/in) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
- Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
- Kinder: Ihre Geburtsurkunde
- Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils
Urkunden können nur von der Stadt, in der das zu beurkundende Ereignis eingetreten ist, ausgestellt werden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Solingen
- Personalausweis oder Reisepass
Sowie gegebenenfalls zusätzlich
- Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
- Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
- Kinder: Ihre Geburtsurkunde
- Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils
- Sonstige: schriftliche Vollmacht
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Verwendung eines Formulars: nein (Wenn die Stadt oder Gemeinde die Online-Bestellung anbietet, kann für die Nutzung dieses Angebots das Ausfüllen eines Antragsformular im Internet erforderlich sein.)
- Persönliches Erscheinen notwendig: nein
Voraussetzungen
Ein beglaubigter Registerausdruck kann an folgende Personen ausgestellt werden:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Ehegatte und Ehegattin
- Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes)
- Vorfahren und Abkömmlinge, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder,
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
- andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels
- Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Vertretung:
- Eine Person Ihres Vertrauens kann für Sie den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister bestellen und abholen.
- Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen.
- Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Versand per E-Mail nicht möglich
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Solingen
Bitte beachten Sie, dass die Geburtsurkunden nur für die letzten 110 Jahre, Eheurkunden nur für die letzten 80 Jahre und Sterbeurkunden nur für die letzten 30 Jahre bei uns beantragen können. Alle Personenstandsfälle, die älter sind, können Sie über das Stadtarchiv anfordern.
Weitere Informationen
Hinweise für Solingen
Für die Online Antragstellung benötigen Sie ein Servicekonto.NRW. Sie werden bei der Antragstellugn automatisch duch den Prozess der Anmeldung / Registrierung geführt.
Bei der Anmeldung im Servicekonto.NRW können Sie sich optional auch mit einem der anderen Länder Konten oder der Bund.ID anmelden.
Weitere Infromationen zum Serviceportal.NRW finden sie in unsere FAQ´s.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Solingen