Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Förderung SGB IIOnline erledigen

    Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bekommen

    Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie

    • erwerbsfähig sind, d. h. dass Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können,
    • hilfebedürftig sind, d. h. dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder durch die Hilfe von Dritten bestreiten können,
    • das 15. Lebensjahr vollendet und Ihre individuelle Altersgrenze (in der Regel das gesetzliche Renteneintrittsalter) noch nicht erreicht haben und
    • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

    Für bestimmte Personengruppen (z. B. Studenten, Auszubildende, ausländische Staatsangehörige) bestehen Einschränkungen hinsichtlich eines möglichen Leistungsanspruchs.

    Nähere Informationen zur Gewährung des Bürgergeldes erhalten Sie bei dem Standort des Jobcenters in Espelkamp oder auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6841e2756f49c79a09d784a7357e3307

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt proArbeit Jobcenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Trakehner Straße 8

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 20043-0

    Fax: 0571 807-36500

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, hängt von Ihren Lebensumständen ab und ist daher höchst individuell. Um ein mehrfaches Nachfordern von Nachweisen zu vermeiden und die zügige Prüfung Ihres Leistungsanspruchs zu ermöglichen, ist ein Beratungsgespräch mit der Leistungssachbearbeitung am Standort Espelkamp anzuraten. Einen entsprechenden Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein. Entscheidend ist, ein Beratungsgespräch zur Leistung. Spätere Förderungen können auch auf anderen Wegen veranlasst werden.

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    • Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung.
    • Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt.
    • Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch das Jobcenter genehmigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihr Jobcenter genehmigt werden.

    • Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit dem für Sie zuständigen Jobcenter.
    • In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart.
    • Bei positiver Entscheidung bekommen Sie die Bewilligungsunterlagen, mit den Angaben zu Art, Ziel, Inhalten der Maßnahme, Maßnahmendauer und -umfang sowie welche Kosten übernommen werden.
    • Ohne Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Nehmen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn Kontakt zu Ihrer Integrationsfachkraft beim Jobcenter auf.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 05.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de