Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bekommen
Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie
- erwerbsfähig sind, d. h. dass Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können,
- hilfebedürftig sind, d. h. dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder durch die Hilfe von Dritten bestreiten können,
- das 15. Lebensjahr vollendet und Ihre individuelle Altersgrenze (in der Regel das gesetzliche Renteneintrittsalter) noch nicht erreicht haben und
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Für bestimmte Personengruppen (z. B. Studenten, Auszubildende, ausländische Staatsangehörige) bestehen Einschränkungen hinsichtlich eines möglichen Leistungsanspruchs.
Nähere Informationen zur Gewährung des Bürgergeldes erhalten Sie bei dem Standort des Jobcenters in Espelkamp oder auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt proArbeit Jobcenter
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 20043-0
Fax: 0571 807-36500
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, hängt von Ihren Lebensumständen ab und ist daher höchst individuell. Um ein mehrfaches Nachfordern von Nachweisen zu vermeiden und die zügige Prüfung Ihres Leistungsanspruchs zu ermöglichen, ist ein Beratungsgespräch mit der Leistungssachbearbeitung am Standort Espelkamp anzuraten. Einen entsprechenden Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Formulare
Hinweise für Espelkamp
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein. Entscheidend ist, ein Beratungsgespräch zur Leistung. Spätere Förderungen können auch auf anderen Wegen veranlasst werden.
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Hinweise für Espelkamp
- Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung.
- Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt.
- Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch das Jobcenter genehmigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
Verfahrensablauf
Hinweise für Espelkamp
Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihr Jobcenter genehmigt werden.
- Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit dem für Sie zuständigen Jobcenter.
- In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart.
- Bei positiver Entscheidung bekommen Sie die Bewilligungsunterlagen, mit den Angaben zu Art, Ziel, Inhalten der Maßnahme, Maßnahmendauer und -umfang sowie welche Kosten übernommen werden.
- Ohne Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen.
Fristen
Es gibt keine Frist. Nehmen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn Kontakt zu Ihrer Integrationsfachkraft beim Jobcenter auf.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Espelkamp
Kosten
Hinweise für Espelkamp
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Espelkamp
Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 05.09.2022
Stichwörter
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