Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bekommen
Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Die Sozialplattform umfasst folgende Leistungsbereiche:
Arbeitslosigkeit & Arbeitssuche: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Arbeitsgelegenheiten; Arbeitslosengeld; Ausgleichsabgabe in Fällen von Schwerbehinderung; Bürgergeld; Eingliederung von Langzeitarbeitslosen; Eingliederung von Selbstständigen; Einstiegsgeld; Ermäßigtes Nahverkehrsticket; Förderung aus dem Vermittlungsbudget; Förderung schwer zu erreichender junger Menschen; Freie Förderung; Kommunale Eingliederungsleistungen; Pass für Geringverdienende; Teilhabe am Arbeitsmarkt
Sozialhilfe & Grundsicherung: Einmalige Bedarfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Bildung und Teilhabe
Wohnen: Wohngeld; Wohnberechtigungsschein; Übernahme von Mietrückständen
Schule, Studium, Ausbildung: Berufsausbildungförderung (BAföG); Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Leistungen für Familien: Kindergeld; Kinderzuschlag; Bildung und Teilhabe; Familienpass
Migration & Asyl: Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Sozialleistungsfinder: Der Sozialleistungsfinder gibt Ihnen eine Übersicht über Sozialleistungen für die Sie anspruchsberechtigt sein könnten. Der Finder dient lediglich zu Orientierung und ist nicht rechtsverbindlich.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Erklärungsbogen Förderung
Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung muss im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt werden.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein. Entscheidend ist, ein Beratungsgespräch zur Leistung. Spätere Förderungen können auch auf anderen Wegen veranlasst werden.
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung.
- Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt.
- Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch das Jobcenter genehmigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Alfter
Verfahrensablauf
Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihr Jobcenter genehmigt werden.
- Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit dem für Sie zuständigen Jobcenter.
- In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart.
- Bei positiver Entscheidung bekommen Sie die Bewilligungsunterlagen, mit den Angaben zu Art, Ziel, Inhalten der Maßnahme, Maßnahmendauer und -umfang sowie welche Kosten übernommen werden.
- Ohne Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen.
Fristen
Es gibt keine Frist. Nehmen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn Kontakt zu Ihrer Integrationsfachkraft beim Jobcenter auf.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Alfter
Kosten
Hinweise für Alfter
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 05.09.2022
Stichwörter
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