Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bekommen
Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Sowohl Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, als auch Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung bieten die Möglichkeit Eingliederungsleistungen im Gutscheinverfahren zu gewähren.
Die Maßnahme als auch der Träger müssen zwingend nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein.
Speziell bei Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen:
Die kreiseigene Maßnahmenummer ist auf den Gutscheinen der Jobcenter im Kreis Kleve anzugeben, unabhängig davon, ob parallel eine Maßnahmenummer der Agentur für Arbeit vorliegt.
Um einen AVGS einzulösen, ist daher die Beantragung einer kreiseigenen Maßnahmenummer beim Jobcenter Kreis Kleve erforderlich. Nutzen Sie den Online-Antrag, den sie direkt elektronisch einreichen können. Alternativ können Sie den Maßnahmebogen inkl. Anhänge an massnahmen@kreis-kleve.deübersenden. Nach Prüfung wird eine Maßnahmenummer, die zum Einlösen der AVGS verwendet werden kann, vergeben.
Speziell bei Bildungsgutscheinen:
Die kreiseigene Maßnahmenummer ist auf den Gutscheinen der Jobcenter im Kreis Kleve anzugeben, wenn keine BA-Maßnahmenummer vorliegt. Liegt eine BA-Maßnahmenummer vor, kann der Träger eine kreiseigene Maßnahmenummer beantragen, um seine Maßnahmeinformationen durch den Kreis Kleve veröffentlichen zu lassen.
Im Bereich der Bildungsmaßnahmen bestehen bereits viele Informationen im KURSNET, daher ist hier der o.g. Maßnahmebogen lediglich in den Fällen auszufüllen, in denen ein Bildungsgutschein eingelöst werden soll, aber noch keine BA-Maßnahmenummer vergeben wurde. Liegt eine BA-Maßnahmenummer für die Weiterbildung vor, kann diese angegeben werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Erklärungsbogen Förderung
Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung muss im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt werden.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein. Entscheidend ist, ein Beratungsgespräch zur Leistung. Spätere Förderungen können auch auf anderen Wegen veranlasst werden.
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung.
- Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt.
- Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch das Jobcenter genehmigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihr Jobcenter genehmigt werden.
- Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit dem für Sie zuständigen Jobcenter.
- In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart.
- Bei positiver Entscheidung bekommen Sie die Bewilligungsunterlagen, mit den Angaben zu Art, Ziel, Inhalten der Maßnahme, Maßnahmendauer und -umfang sowie welche Kosten übernommen werden.
- Ohne Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen.
Fristen
Es gibt keine Frist. Nehmen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn Kontakt zu Ihrer Integrationsfachkraft beim Jobcenter auf.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 05.09.2022