Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Förderung SGB II

    Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bekommen

    Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Sowohl Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, als auch Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung bieten die Möglichkeit Eingliederungsleistungen im Gutscheinverfahren zu gewähren.

    Die Maßnahme als auch der Träger müssen zwingend nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein.

    Speziell bei Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen:

    Die kreiseigene Maßnahmenummer ist auf den Gutscheinen der Jobcenter im Kreis Kleve anzugeben, unabhängig davon, ob parallel eine Maßnahmenummer der Agentur für Arbeit vorliegt.

    Um einen AVGS einzulösen, ist daher die Beantragung einer kreiseigenen Maßnahmenummer beim Jobcenter Kreis Kleve erforderlich. Nutzen Sie den Online-Antrag, den sie direkt elektronisch einreichen können. Alternativ können Sie den Maßnahmebogen inkl. Anhänge an massnahmen@kreis-kleve.deübersenden. Nach Prüfung wird eine Maßnahmenummer, die zum Einlösen der AVGS verwendet werden kann, vergeben.

    Speziell bei Bildungsgutscheinen:

    Die kreiseigene Maßnahmenummer ist auf den Gutscheinen der Jobcenter im Kreis Kleve anzugeben, wenn keine BA-Maßnahmenummer vorliegt. Liegt eine BA-Maßnahmenummer vor, kann der Träger eine kreiseigene Maßnahmenummer beantragen, um seine Maßnahmeinformationen durch den Kreis Kleve veröffentlichen zu lassen.

    Im Bereich der Bildungsmaßnahmen bestehen bereits viele Informationen im KURSNET, daher ist hier der o.g. Maßnahmebogen lediglich in den Fällen auszufüllen, in denen ein Bildungsgutschein eingelöst werden soll, aber noch keine BA-Maßnahmenummer vergeben wurde. Liegt eine BA-Maßnahmenummer für die Weiterbildung vor, kann diese angegeben werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b5ab11368c04a2fc2694a09e9f749e39

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erklärungsbogen Förderung

    Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung muss im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt werden.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein. Entscheidend ist, ein Beratungsgespräch zur Leistung. Spätere Förderungen können auch auf anderen Wegen veranlasst werden.

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung.
    • Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt.
    • Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch das Jobcenter genehmigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihr Jobcenter genehmigt werden.

    • Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit dem für Sie zuständigen Jobcenter.
    • In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart.
    • Bei positiver Entscheidung bekommen Sie die Bewilligungsunterlagen, mit den Angaben zu Art, Ziel, Inhalten der Maßnahme, Maßnahmendauer und -umfang sowie welche Kosten übernommen werden.
    • Ohne Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Nehmen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn Kontakt zu Ihrer Integrationsfachkraft beim Jobcenter auf.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 05.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de