Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
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Wir beraten Sie gern
Der Landtag NRW hat im Oktober 2013 eine neue Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen verabschiedet (SüwVO Abwasser 2013). Diese Verordnung regelt die Selbstüberwachung von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen. Im August 2020 wurden einige Veränderungen an der Verordnung vorgenommen.
Anwendungsbereich
Die Verordnung stellt klar, dass nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes derjenige, der eine private Abwasserleitung betreibt, verpflichtet ist, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen.
Bei der Zustands- und Funktionsprüfung sind die gesamten im Erdreich oder unzugänglich verlegten privaten Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Abwasser zu prüfen. Hierzu gehören auch Grundleitungen unter der Keller-Bodenplatte oder der Bodenplatte bei Gebäuden ohne Keller. Ebenso zu prüfen sind Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen sowie Abwasserleitungen, die auf dem privaten Grundstück zu Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben führen.
Reine Regenwasserleitungen unterliegen nicht der Prüfungspflicht.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll
Formulare
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Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw
Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Fristen
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Prüfung
Gemäß § 8 Abs. 2 SüwVO Abw NRW 2013 entfällt für private Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und nach 1965 errichtet wurden, die zum 31.12.2020 festgesetzte Frist für die Zustands- und Funktionsprüfung in festgesetzten Wasserschutzgebieten. In diesen Bereichen besteht gemäß Abs. 3 des genannten Paragraphen die Pflicht zur Prüfung nur noch, wenn ein begründeter Verdachtsfall vorliegt, d.h. es müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betreffende private Abwasserleitung nicht funktionstüchtig ist. Solche können zum Beispiel dann vorliegen, wenn unsere Monteure bei der Befahrung des öffentlichen Kanalnetzes feststellen, dass Sand oder Erden ausgeschwemmt oder Scherben bzw. weitere Fremdstoffe ausgespült wurden oder dass sich Ablagerungen am Einlaufbereich des häuslichen Anschlusskanals in den kommunalen Kanal gebildet haben. Ein anderes Indiz für eine möglicherweise undichte Abwasserleitung sind Absackungen in den Bereichen des Grundstückes oder Bürgersteiges, die über dem Kanal liegen, oder mehrere Verstopfungen innerhalb eines kürzeren Zeitraums.
Bei allen Neu- oder Umbauten bzw. Änderungen an bestehenden Abwasseranlagen müssen Funktionsfähigkeit und Zustand auch weiterhin geprüft werden, und zwar unmittelbar nach der Fertigstellung und sowohl innerhalb als auch außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Die vormals vorgeschriebene Wiederholungsprüfung nach 30 Jahren ist hingegen ersatzlos entfallen.
Abwasserleitungen, die für die Fortleitung von industriellem und gewerblichem Abwasser dienen sind gemäß § 8 Abs. 2 SüwVO Abw NRW 2013 erstmals bis zum 31.12.2020 prüfen zu lassen.
Auch wenn es für die Funktions- und Zustandsprüfung der privaten, schmutzwasserführenden Leitungen keine Frist mehr gibt, macht eine Untersuchung der im Einzelfall für den Grundstückseigentümer Sinn. So können Sie zum Beispiel wichtige Erkenntnisse über den Zustand der zum Teil schon sehr alten Entwässerungsanlagen gewinnen und frühzeitig sanieren. Wir beraten Sie gern.
Sanierung
Ergibt sich nach der Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis, so sind
- große Schäden kurzfristig sanieren zu lassen;
- mittlere Schäden (Schadensklasse B) innerhalb von zehn Jahren sanieren zu lassen.
- geringe Schäden müssen nicht saniert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Zustands- und Funktionsprüfung darf nur von zugelassenen Fachfirmen durchgeführt werden. Eine aktuelle Übersicht finden Sie in der Verlinkung.
Ist der von Ihnen ausgewählte Sachkundige nicht in der Liste aufgeführt, kann die ausgestellte Prüfbescheinigung von den Stadtwerken Espelkamp nicht anerkannt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
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