Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Bau und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage

    Hinweise für Lippe

    Von Grundstücken, die nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind, kann häusliches Abwasser über eine Kleinkläranlage abgeleitet werden.

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    5.1.20 Verwaltungsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosental 21

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77520

    E-Mail: wasser@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Antragsformular
    • Erläuterungsbericht
    • Übersichtsplan
    • Katasterplan
    • Entwässerungsplan
    • Detailzeichnungen und Funktionsbeschreibungen der Abwasserbehandlungsanlage
    • Stellungnahme der zuständigen Stadt beziehungsweise Gemeinde

    Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Das Grundstück kann nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden.

    Die Kleinkläranlage entspricht dem Stand der Technik und erbringt die vorgeschriebene Reinigungsleistung.

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    ungefähr 4 - 12 Wochen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de