Bau und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage
Hinweise für Lippe
Von Grundstücken, die nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind, kann häusliches Abwasser über eine Kleinkläranlage abgeleitet werden.
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Ansprechpartner
Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-77520
E-Mail: wasser@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
- Antragsformular
- Erläuterungsbericht
- Übersichtsplan
- Katasterplan
- Entwässerungsplan
- Detailzeichnungen und Funktionsbeschreibungen der Abwasserbehandlungsanlage
- Stellungnahme der zuständigen Stadt beziehungsweise Gemeinde
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Das Grundstück kann nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden.
Die Kleinkläranlage entspricht dem Stand der Technik und erbringt die vorgeschriebene Reinigungsleistung.
Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
ungefähr 4 - 12 Wochen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023