Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Entwässerungsanträge für Neu- und Umbauten privater Bauherren. Jedes bebaute bzw. zu bebauende Grundstück ist unterirdisch und ohne technischen Zusammenhang mit den Nachbargrundstücken an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen und gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Die Ausführung der Anschlussleitungen regeln §§ 13 und 14 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Herzogenrath.
Neubau, Sanierung und Außerbetriebnahme von Kanalanschlussleitungen sind rechtzeitig mit dem Tiefbauamt abzustimmen. Die Bauausführung im öffentlichen Bereich darf nur durch ein von der Stadt anerkanntes Tiefbauunternehmen erfolgen.
Für den Netzanschluss an für Strom, Erdgas und Trinkwasser ist die Firma enwor GmbH zuständig. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
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Ansprechpartner
Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-6100
Fax: 02406 83-6198
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
- vor Baubeginn: in Abstimmung mit dem Tiefbauamt
- nach Fertigstellung: Bestandskizze mit Darstellung aller Lage- und Höhenpunkte sowie Dokumentation durch Farbfotos der Leitung im offenen Graben.
Formulare
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Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
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