Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Nach dem Landeswassergesetz haben die Gemeinden die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Abwässer von Grundstücken beseitigt und in öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt werden. In Köln erfolgt die Abwasserbeseitigung überwiegend über die städtische Kanalisation, an die fast alle Grundstücke ordnungsgemäß angeschlossen sind. Wenn ein Kanalanschluss für Grundstücke im Außenbereich jedoch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, lassen wir stattdessen auch den dauerhaften Betrieb einer Kleinkläranlage zu. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesem Fall teilweise auf die Grundstückseigentümerin oder den Grundstückseigentümer übertragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antragsformular
Bitte verwenden Sie das Antragsformular, das im Downloadservice angeboten wird. Diesem Antragsformular müssen zusätzlich folgende Unterlagen beigefügt werden: - Zustimmungserklärung der Grundstückseigentümerin oder des -eigentümers
- Hydrogeologisches Gutachten
- Erläuterungsbericht mit Angaben zur Entwässerungssituation
- Technische Beschreibung der geplanten Entwässerungsanlage
- Systemzeichnung der Entwässerungsanlage
- Detailzeichnung der Entwässerungsanlage
- Prüfbescheid oder Bauartzulassung der geplanten Entwässerungsanlage
- Bemessung und Berechnung der Anlagenteile
- Lageplan Maßstab 1:200
- Übersichtsplan Maßstab 1:1000 (Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
Formulare
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Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023