Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Das häusliche Schmutzwasser kann unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Reinigung in einer Kleinkläranlage (Abwasserbehandlungsanlage) in den Untergrund oder in einen Graben eingeleitet werden. Eine derartige Einleitung darf erst nach Erteilung einer Erlaubnis erfolgen. Die genannte Erlaubnis kann bei uns beantragt werden.
Die Erlaubnis für die Einleitung von Schmutzwasser bedarf der Zustimmung der Stadt oder Gemeinde. Der Antrag ist daher immer über die Stadt oder Gemeinde bei uns einzureichen.
Ist keine Abwasserbehandlungsanlage (Kleinkläranlage) zur Reinigung des Schmutzwassers (Abwasser) vorhanden, so muss diese errichtet werden. Handelt es sich nicht um eine sogenannte "Typengeprüfte Anlage", muss diese ebenfalls durch uns genehmigt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll
Formulare
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Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Fristen
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Die Bearbeitungszeit ist aufgrund der notwendigen Beteiligung weiterer Stellen unterschiedlich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die vorgenannte Leistung ist gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
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