Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen.
Hinweise für Lage
Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft sowie dem Amtsgericht Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht prüfen und evtl. beurkunden lassen.
Beschreibung
Hinweise für Lage
Das Kind hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil.
Im Unterhaltsrecht sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten. Die Unterhaltshöhe orientiert sich am Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen und den durch Gesetz bestimmten Unterhaltsbeiträgen.
Eltern können das Angebot des Jugendamtes in Form von Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.
Junge Erwachsene haben bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung zur Geltendmachung ihres Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für ein Beratungsgepräch.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
Benötigte Unterlagen werden im Beratungsgepräch geklärt, wenn schon vorhanden, bringen Sie bitte mit:
- Unterhaltstitel
- Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis betreuender Elternteil
Formulare
Ja
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
- Der unterhaltspflichtige Elternteil befindet sich im Ausland.
- Den Antrag stellen kann der Elternteil, dem die elterliche Sorge zusteht. Steht sie beiden Eltern zu, kann der Elternteil die Beistandschaft beantragen, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
- Der Antrag kann auch vor Geburt des Kindes gestellt werden.
- Kind muss minderjährig sein.
- Die Formblätter des Amtsgerichtes müssen genutzt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Lage
Terminvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste -Jugendamt-, Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige.
- Zunächst kann eine Beistandschaft eingerichtet werden. Hierzu wird ein Termin mit der Beistandschaft in Ihrer Nähe vereinbart.
- Die MitarbeiterInnen werden die antragstellende Person dann zu einem Gespräch einladen.
- Bringen Sie alle Unterlagen mit, die ggf. in der Unterhaltsangelegenheit vorliegen (Schuldtitel, Schriftverkehr eines Anwalts u.ä.).
- Wenden Sie sich an das Amtsgericht um die Formblätter zu erhalten mit denen Sie einen Antrag auf Geltendmachung der Unterhaltspflicht der im Ausland lebenden Person beantragen können.
- Das Amtsgericht wendet sich dann an das Bundesamt für Justiz, welches in Deutschland die zentrale Stelle für Auslandsunterhaltsangelegenheiten ist.
- Das Bundesamt für Justiz wendet sich dann an die Zentrale Stelle des Auslands, in dem sich die unterhaltspflichtige Person aufhält.
Fristen
Hinweise für Lage
Das Kind muss noch minderjährig sein.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lage
- Zur Bearbeitungsdauer kann keine pauschale Angabe gemacht werden. Sie hängt ab vom Verfahrensablauf in den jeweiligen Ländern einschließlich eines eventuell erforderlichen Gerichtsverfahrens. Hier besteht keine Einheitlichkeit; zudem können sich durch den Einzelfall Besonderheiten ergeben.
- Mit einer längeren Bearbeitungszeit ist vor allem dann zu rechnen, wenn die ausländische Stelle sämtliche Ermittlungen zum Aufenthalt und daran anschließend ein Gerichtsverfahren zur Titulierung von Unterhalt durchführen muss.
- Zu einer zügigen Bearbeitung können die Antragsteller durch vollständige Antragsunterlagen beitragen. Gleichwohl bleibt die Bearbeitungszeit einzelfallbezogen und auch abhängig vom Kooperationsverhalten der unterhaltspflichtigen Person.
Kosten
Hinweise für Lage
Die Einrichtung einer Beistandschaft ist grundsätzlich kostenfrei.
Das Bundesamt für Justiz und die ausländischen Empfangs- und Übermittlungsstellen/Zentralen Behörden arbeiten für die Antragsteller grundsätzlich kostenfrei.
Es können Kosten für die Übersetzung von Unterlagen anfallen, es entstehen jedoch keine Kosten gegenüber staatlichen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage
Weitere Informationen
Hinweise für Lage
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport am 30.09.2020
Stichwörter
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