Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Seit dem 22.02.2000 sind die Kreisordnungsbehörden für die Bearbeitung von Sprengstoffangelegenheiten im privaten Bereich zuständig.
Wer im privaten Bereich als Jäger oder Sportschützen seine Patronen wiederladen will, bedarf einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz. Gleiches gilt auch für Vorderlader- und Böllerschützen.
Für den gewerblichen Bereich ist weiterhin die Bezirksregierung in Münster zuständig.
Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sind die Nachweise über das Bedürfnis und die Fachkunde. Der Bedürfnisnachweis ist z. B. in Form eines Jagdscheines oder durch eine Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung zu erbringen. Die Fachkunde kann entweder durch ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit (z.B. Wiederladen von Patronen) nachgewiesen werden.
Die Anträge für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz sowie den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 27 SprengG finden Sie unter Formulare.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warendorf
Formulare
Hinweise für Warendorf
Voraussetzungen
Hinweise für Warendorf
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Warendorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Warendorf
Fristen
Hinweise für Warendorf
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Warendorf
Kosten
Hinweise für Warendorf
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Warendorf
Weitere Informationen
Hinweise für Warendorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Warendorf