Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz

    Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz

    Hinweise für Coesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Seit dem 22.02.2000 sind die Kreisordnungsbehörden für die Bearbeitung von Sprengstoffangelegenheiten im privaten Bereich zuständig.

    Wer im privaten Bereich als Jäger oder Sportschützen seine Patronen wiederladen will, bedarf einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz. Gleiches gilt auch für Vorderlader- und Böllerschützen.
    Für den gewerblichen Bereich ist weiterhin die Bezirksregierung in Münster zuständig.

    Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sind die Nachweise über das Bedürfnis und die Fachkunde. Der Bedürfnisnachweis ist z. B. in Form eines Jagdscheines oder durch eine Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung zu erbringen. Die Fachkunde kann entweder durch ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit (z.B. Wiederladen von Patronen) nachgewiesen werden.

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 18

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-3200

    Fax: 02541 18-3299

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch geändert am 14.10.2022

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    Technisch geändert am 25.08.2022

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    Schützenwall 18

    48653 Coesfeld

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    Telefon Festnetz: 02541 18-3200

    Fax: 02541 18-3299

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    Technisch geändert am 25.08.2022

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    Fachdienst - Allgemeines Ordnungsrecht

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    Schützenwall 18

    48653 Coesfeld

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

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    Allgemeines Ordnungsrecht

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    Schützenwall 18

    48653 Coesfeld

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

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    Deutsch

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    32 - Sicherheit + Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 18

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-3200

    Fax: 02541 18-3299

    E-Mail: sicherheit-und-ordnung@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    Formulare

    Hinweise für Coesfeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Coesfeld

    • körperliche Eignung
    • Vollendung des 21. Lebensjahres (nur für die Erteilung der Erlaubnis nach § 27 SprengG)
    • EU - Staatsangehörigkeit
    • Bedürfnis für die Erlaubnis
      Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird z.B. einer Sportschützin oder einem Sportschützen eine Bescheinigung vom Verein ausgestellt, dass als aktives Mitglied eine Erlaubnis erforderlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de