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    Abgrabungen

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Das Aufgabengebiet Abgrabungen umfasst die Genehmigung und Überwachung von Abgrabungen oberflächennaher, nichtenergetischer Rohstoffe, insbesondere Sand und Kies. Ausgenommen sind Abgrabungen tertiärer Rohstoffe wie Quarzsande. Das Aufgabengebiet beinhaltet sowohl die Nassabgrabungen (Baggerseen), deren Rechtsgrundlage das Wasserhaushaltsgesetz ist als auch Trockenabgrabungen oberhalb des Grundwasserkörpers, deren Rechtgrundlage das Abgrabungsgesetz ist. Abgrabungen unterliegen in der Regel auch dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Es handelt sich um recht umfangreiche Genehmigungsverfahren mit umfangreichen Unterlagen zu den unterschiedlichsten Themengebieten wie Immissionen von Lärm und Staub, Naturschutz, Gewässer- und Grundwasserschutz, Geologie, Denkmal- und Bodendenkmalschutz, Landwirtschaft u. a.

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    Version

    Technisch geändert am 08.12.2021

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abgrabungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de