Abgrabungen
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Antragsunterlagen nach den Vorgaben des Abgrabungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin / Ihrem Ansprechpartner.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Für den Abbau der Bodenschätze bei Nassabgrabungen: 0,01 €/ m³ Bodenschatz. Für den Abbau der Bodenschätze bei Trockenabgrabungen: 80 % von 0,01 €/ m³ Bodenschatz. Weitere Gebühren für Änderungen oder Verlängerungen, Abnahmen und Überwachung. (Aufgrund der Vielzahl der Gebührentarifstellen ist diese Auflistung nicht abschließend.)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen