Abgrabungen

    Abgrabungen

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6660683ec8ac6939c6685d6b14c90f8b

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    66/1 Wasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Antragsunterlagen nach den Vorgaben des Abgrabungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin / Ihrem Ansprechpartner.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Für den Abbau der Bodenschätze bei Nassabgrabungen: 0,01 €/ m³ Bodenschatz. Für den Abbau der Bodenschätze bei Trockenabgrabungen: 80 % von 0,01 €/ m³ Bodenschatz. Weitere Gebühren für Änderungen oder Verlängerungen, Abnahmen und Überwachung. (Aufgrund der Vielzahl der Gebührentarifstellen ist diese Auflistung nicht abschließend.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de