AbgrabungenOnline erledigen

    Abgrabungen

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6660683ec8ac6939c6685d6b14c90f8b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    66/1 Wasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Antragsunterlagen nach den Vorgaben des Abgrabungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin / Ihrem Ansprechpartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Für den Abbau der Bodenschätze bei Nassabgrabungen: 0,01 €/ m³ Bodenschatz. Für den Abbau der Bodenschätze bei Trockenabgrabungen: 80 % von 0,01 €/ m³ Bodenschatz. Weitere Gebühren für Änderungen oder Verlängerungen, Abnahmen und Überwachung. (Aufgrund der Vielzahl der Gebührentarifstellen ist diese Auflistung nicht abschließend.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de