Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Verlängerung für im Bundesgebiet geborene Kinder

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Ausländische Staatsangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, benötigen für ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltstitel werden ihrem Zweck nach unterschieden in: Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit Aufenthalt zu Ausbildungs-, Studienzwecken Aufenthalt zum Zwecke des Familiennachzuges Aufenthalt aus völkerrechtliche, humanitären, politischen Gründen oder besondere Aufenthaltszwecke Zur Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Ausgenommen sind hier Kinder unter sechs Jahren. Bei der Vorsprache können Sie gerne den vorausgefüllten Antragsvordruck mitbringen. Formulare: Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels >> Hier zur eines elektronischen Aufenthaltstitels buchen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-0

    Fax: 02161 25-53390

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Grundsätzlich müssen folgende Unterlagen zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorliegen: Gültiger Nationalpass Aktuelles biometrisches Lichtbild Ausgefülltes Antragsformular (bei erstmaliger Erteilung) Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Gehaltsabrechnung, Einkommenssteuerbescheid, Leistungsbescheid, bei Studenten Nachweis Sperrkonto) Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz Abhängig vom vorliegenden Aufenthaltszweck können weitere Unterlagen zusätzlich notwendig sein.

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 8 Abs. 1 i.V.m. § 33 AufenthG

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels kann einer dritten Person übertragen werden. Hierfür muss die untenstehende Vollmacht ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ebenfalls ist der alte Aufenthaltstitel vorzulegen, damit dieser eingezogen bzw. entwertet wird. Eine Vollmacht ist bereits für Personen ab 16 Jahren notwendig. Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 16.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de