Geburt im Ausland BeurkundungOnline erledigen

    Geburt im Ausland beurkunden lassen

    Sie möchten eine im Ausland erfolgte Geburt in einem deutschen Geburtenregister beurkunden lassen? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Ratingen

    Die Anzeige einer Geburt im Ausland sollte erfolgen, damit hier geführte Register (z.B. Melderegister und Personenstandsregister der Eltern) entsprechend geändert werden können. 

    Die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland kann beantragt werden, wenn das Kind oder die Eltern künftig auch Geburtsurkunden aus einem in Deutschland geführten Geburtenregister beantragen möchten.

    Sofern Sie in Ratingen Ihren aktuellen Wohnsitz haben oder Ihr letzter Wohnsitz in Deutschland in Ratingen war, können Sie die Nachbeurkundung beim Standesamt Ratingen beantragen.

    Wenn Sie im Ausland wohnhaft sind, können Sie den Antrag auf Nachbeurkundung auch bei der deutschen Auslandsvertretung (Konsulat) stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_25c285949b44ba179527c76b0aa496ee

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33.20 - Abteilung Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstrasse 2a

    40878 Ratingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02102 550-3280

    Fax: 02102 550-9327

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ratingen

    Die zur Beantragung einer Nachbeurkundung erforderlichen Dokumente unterscheiden sich im Einzelfall. 

    Bitte erkundigen Sie sich individuell beim Standesamt bzw. beim Deutschen Konsulat.

    In der Regel sind vorzulegen:

    • internationale Geburtsurkunde und Eheurkunde des Kindes bzw. der Eltern
    • ausländische Geburtsurkunde und Eheurkunde des Kindes bzw. der Eltern ggf. mit Apostille / Legalisation
    • ausländische Geburtsurkunde und Eheurkunde des Kindes bzw. der Eltern  mit Übersetzung (nach ISO-Norm) durch einen anerkannten Dolmetscher
    • ggf. Urkunden zur Mutter-/Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
    • ggf. Bescheinigungen zu Erklärungen zur Namensführung
    • ggf. weitere Personendokumente des Kindes und der Eltern
    • Personalausweis / Reisepass der antragstellenden Person und ggf. des anderen Elternteils und des Kindes

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    Antragsberechtigte Personen für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt:

    • Eltern, jeder Elternteil für sich,
    • das im Ausland geborene Kind,
    • dessen Ehepartner oder Ehepartnerin,
    • dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin,
    • dessen Kinder

    Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre

    Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: mindestens ein Elternteil im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Beantragung der Nachbeurkundung innerhalb eines Jahres nach der Geburt im Ausland

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie lassen eine im Ausland erfolgte Geburt wie folgt beurkunden:

    • Sie stellen einen Antrag auf Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
    • Zuständig bei einer Beantragung im Inland ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder das betreffende Kind oder die beantragende Person im Inland seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andernfalls ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
    • Zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden aus Geburtsregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten und aus den Konsular- und Kolonialregistern ist das Standesamt I in Berlin. Wenn keine Aufzeichnungen vorhanden sind, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung hierüber.
    • Antragsberechtigt sind die Eltern, jeder Elternteil, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder.
    • Der Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr.

    Fristen

    Anzeige der Geburt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung: binnen einen Jahres.

    Kosten

    Hinweise für Ratingen

    Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland: 50,00 €

    Ausstellung Geburtsurkunden:

    • 10,00 € für eine Ausfertigung
    • und 5,00 € für jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html Informationen zum Standesamt I in Berlin https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Ratingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de