Geburt im Ausland Beurkundung
Geburt im Ausland beurkunden lassen
Sie möchten eine im Ausland erfolgte Geburt in einem deutschen Geburtenregister beurkunden lassen? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Wurden Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Geburt zusätzlich beim Standesamt Düsseldorf beurkunden lassen.
Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Sie können oft auch alles mit der Geburtsurkunde aus dem Ausland erledigen.
Der Vorteil der Nachbeurkundung ist, dass Sie Nachweise über die Geburt im Ausland beim Standesamt Düsseldorf erhalten können. Übersetzungen und Überbeglaubigungen sind dadurch meistens nicht mehr erforderlich.
Der Antrag mit allen Unterlagen im Original kann postalisch eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen erforderlich, z.B. bei einer gewünschten Namensänderung.
Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Sie können oft auch alles mit der Geburtsurkunde aus dem Ausland erledigen.
Der Vorteil der Nachbeurkundung ist, dass Sie Nachweise über die Geburt im Ausland beim Standesamt Düsseldorf erhalten können. Übersetzungen und Überbeglaubigungen sind dadurch meistens nicht mehr erforderlich.
Der Antrag mit allen Unterlagen im Original kann postalisch eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen erforderlich, z.B. bei einer gewünschten Namensänderung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düsseldorf
Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall per E-Mail geklärt werden.
Gebühren:
Gebühren:
- 110 Euro für die Prüfung und Bearbeitung
- 15 Euro für die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde
Befreiungen:
Nein
Ermäßigungen:
Wenn Sie bei Antragstellung einen Düsselpass vorlegen, erhalten Sie einen Rabatt von 50 %.
Voraussetzungen
Hinweise für Düsseldorf
- Die im Ausland geborene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit
oder ist anerkannter Flüchtling
oder Asylberechtigter
oder staatenlos - Die antragstellende Person hat ihren (letzten) gemeldeten Wohnsitz in Düsseldorf
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie lassen eine im Ausland erfolgte Geburt wie folgt beurkunden:
- Sie stellen einen Antrag auf Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
- Zuständig bei einer Beantragung im Inland ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder das betreffende Kind oder die beantragende Person im Inland seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andernfalls ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
- Zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden aus Geburtsregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten und aus den Konsular- und Kolonialregistern ist das Standesamt I in Berlin. Wenn keine Aufzeichnungen vorhanden sind, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung hierüber.
- Antragsberechtigt sind die Eltern, jeder Elternteil, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder.
- Der Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr.
Fristen
Anzeige der Geburt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung: binnen einen Jahres.
Kosten
Verwaltungsgebühr für die nachträgliche Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 40
Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde (Erst-Exemplar): EUR 10
Verwaltungsgebühr für die Ausstellung weiterer Geburtsurkunden, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden: EUR 5
Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.
Das Standesamt I in Berlin erhebt eigene Gebühren auf Grundlage des in Berlin geltenden Gebührenrechts.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Düsseldorf