Ausweispflicht
Hinweise für Lübbecke
Beschreibung
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können.
Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bei Online-Beantragung:
- Kopie des Ausweises
- ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
- wenn Antragsteller Betreuer: Bestellungsurkunde
- wenn Antragsteller Bevollmächtigt (Verwandte, Nachbarn etc.): schriftliche, formlose Vollmacht
Der Bescheid ergeht gebührenfrei und wird zugeschickt.
Bei Beantragung im Bürgerbüro:
- der bisherige Ausweis der Person, die keinen Ausweis mehr braucht
- ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
- die Person, die den Antrag im Bürgerbüro stellt, muss den eigenen Ausweis mitbringen und
- zusätzlich:
- wenn Antragsteller Betreuer: Bestellungsurkunde
- wenn Antragsteller Bevollmächtigt (Verwandte, Nachbarn etc.): schriftliche, formlose Vollmacht
Der Bescheid ergeht gebührenfrei und wird Ihnen direkt ausgehändigt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Ist die Person dauerhaft bettlägerig, schwer pflegebedürftig oder steht unter Betreuung (Betreuung bei der Besorgung aller Angelegenheiten) und nimmt aufgrund dessen nicht mehr am öffentlichen Leben teil, kann eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt werden.
Den Antrag kann der gesetzliche Betreuer, ein naher Angehöriger (z. B. Ehegatte, Sohn, Tochter) oder ein Bevollmächtigter stellen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhanden gekommen sind/ist.
Die Beantragung kann durch persönliche Vorsprache einer oder eines Betreuenden oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
Der Bescheid über die Ausweisbefreiung wird zugeschickt.
Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
Für die Antragstellung empfehln wir Ihnen einen Termin zu vereinbaren.. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.
Die Befreiung kann durch Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes aufgehoben werden. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird dann wieder eingezogen.
Fristen
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Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird eingezogen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
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