Ausweispflicht

    Ausweispflicht

    Hinweise für Lübbecke

    Beschreibung

    Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können.
    Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_99cb1f8a03ba40eb40f44e6d30a00dbb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübbecke

    Bei Online-Beantragung:

    • Kopie des Ausweises
    • ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
    • wenn Antragsteller Betreuer: Bestellungsurkunde
    • wenn Antragsteller Bevollmächtigt (Verwandte, Nachbarn etc.): schriftliche, formlose Vollmacht

    Der Bescheid ergeht gebührenfrei und wird zugeschickt.

    Bei Beantragung im Bürgerbüro:

    • der bisherige Ausweis der Person, die keinen Ausweis mehr braucht
    • ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
       
    • die Person, die den Antrag im Bürgerbüro stellt, muss den eigenen Ausweis mitbringen und
    • zusätzlich:
      • wenn Antragsteller Betreuer: Bestellungsurkunde
      • wenn Antragsteller Bevollmächtigt (Verwandte, Nachbarn etc.): schriftliche, formlose Vollmacht

    Der Bescheid ergeht gebührenfrei und wird Ihnen direkt ausgehändigt.

    Formulare

    Hinweise für Lübbecke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lübbecke

    Ist die Person dauerhaft bettlägerig, schwer pflegebedürftig oder steht unter Betreuung (Betreuung bei der Besorgung aller Angelegenheiten) und nimmt aufgrund dessen nicht mehr am öffentlichen Leben teil, kann eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt werden.

    Den Antrag kann der gesetzliche Betreuer, ein naher Angehöriger (z. B. Ehegatte, Sohn, Tochter) oder ein Bevollmächtigter stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübbecke

    Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhanden gekommen sind/ist.

    Die Beantragung kann durch persönliche Vorsprache einer oder eines Betreuenden oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

    Der Bescheid über die Ausweisbefreiung wird zugeschickt.

    Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.

    Für die Antragstellung empfehln wir Ihnen einen Termin zu vereinbaren.. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

    Die Befreiung kann durch Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes aufgehoben werden. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird dann wieder eingezogen.

    Fristen

    Hinweise für Lübbecke

    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird eingezogen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübbecke

    Kosten

    Hinweise für Lübbecke

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübbecke

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lübbecke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de