Ausweispflicht
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Nach den Bestimmungen des Personalausweisgesetzes muss - vereinfacht ausgedrückt -jede/jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes sein.
In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind im Personalausweisgesetz geregelt.
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
Als Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll
- Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Antrag stellt
- Der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Als Nachweis des Befreiungsgrundes:
- ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung oder
- Betreuungsurkunde des Amtsgerichts oder
- Bestätigung oder Vertrag über die dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung
Formulare
Hinweise für Lage
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Lage
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
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