Ausweispflicht
Hinweise für Blomberg
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Nach den Bestimmungen des Personalausweisgesetzes muss - vereinfacht ausgedrückt -jede/jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes sein.
In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind im Personalausweisgesetz geregelt.
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Als Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll
- Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Antrag stellt
- Der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Als Nachweis des Befreiungsgrundes:
- ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung oder
- Betreuungsurkunde des Amtsgerichts oder
- Bestätigung oder Vertrag über die dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung
Formulare
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Voraussetzungen
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Ausnahmen von der Ausweispflicht:
- Personen, die dauerhaft unter Betreuung stehen
(jedoch nicht durch einstweilige Anordnung) - Für handlungs- und einwilligungsunfähige Personen, die von einer Person mit notarieller Vollmacht vertreten werden
- Personen, die dauerhauft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
- Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Wenn alle Unterlagen vom Bürgerservice geprüft wurden, erhalten Sie eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht.
Zusammen mit dem abgelaufenden Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
Da die zubefreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine andere Person dies vornehmen.
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4