Ausweispflicht

    Ausweispflicht

    Hinweise für Blomberg

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Nach den Bestimmungen des Personalausweisgesetzes muss - vereinfacht ausgedrückt -jede/jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes sein.
    In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind im Personalausweisgesetz geregelt.

    Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
    Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.

    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d8332000cdfee5b42f3fbb4663a1017d

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    Fax: 05235 504-450

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    Als Unterlagen sind mitzubringen:

    • Personalausweis oder Reisepass der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll
    • Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Antrag stellt
    • Der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht


    Als Nachweis des Befreiungsgrundes:

    • ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung oder
    • Betreuungsurkunde des Amtsgerichts oder
    • Bestätigung oder Vertrag über die dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung

    Formulare

    Hinweise für Blomberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Blomberg

    Ausnahmen von der Ausweispflicht:

    • Personen, die dauerhaft unter Betreuung stehen
      (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
    • Für handlungs- und einwilligungsunfähige Personen, die von einer Person mit notarieller Vollmacht vertreten werden
    • Personen, die dauerhauft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
    • Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Blomberg

    Wenn alle Unterlagen vom Bürgerservice geprüft wurden, erhalten Sie eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht.
    Zusammen mit dem abgelaufenden Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.

    Da die zubefreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine andere Person dies vornehmen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de