Ausweispflicht
Hinweise für Spenge
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Eine Onlinebeantragung ist leider nicht möglich.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über "Online-Terminvergabe" (siehe Onlinedienstleistungen).
Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
Sollte ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt worden sein, kann auch diese Person einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die betreute Person stellen. Dies gilt insbesondere
- für dauerhaft untergebrachte Personen, wie z. B. Heimbewohner und Heimbewohnerinnen und/ oder
- für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Als Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll.
- Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Antrag stellt. (z.B. von betreuender Person)
- Nachweis des Befreiungsgrundes
- ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung oder
- Betreuungsurkunde des Amtsgerichts oder
- Bestätigung oder Vertrag über die dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
Formulare
Hinweise für Spenge
Voraussetzungen
Hinweise für Spenge
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Die Befreiung von der Ausweispflicht ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Spenge
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
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