Ausweispflicht
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
Sollte ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt worden sein, kann auch diese Person einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die betreute Person stellen. Dies gilt insbesondere
- für dauerhaft untergebrachte Personen, wie z. B. Heimbewohner und Heimbewohnerinnen
- für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Bitte lassen Sie sich ggf. auch die Gesundheitszustand-Erklärung vom Arzt, Pflegeheim, Krankenhaus, etc. bescheinigen, siehe PDF-Dokument im Bereich "Downloads".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
bei Anträgen von Betreuern und Betreuerinnen:
- Betreuungsurkunde
- Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin
Formulare
Hinweise für Löhne
Voraussetzungen
Hinweise für Löhne
- Deutscher bzw. Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
§ 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Löhne
Fristen
Hinweise für Löhne
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Löhne
Kosten
Hinweise für Löhne
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löhne
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
Hinweise für Löhne