Ausweispflicht
Hinweise für Kirchlengern
Beschreibung
Hinweise für Kirchlengern
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien (§ 7 Absatz 1 und 2 Personalausweisgesetz - PAuswG):
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden.
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind.
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Bitte lassen Sie sich ggf. auch die Gesundheitszustand-Erklärung vom Arzt, Pflegeheim, Krankenhaus, etc. bescheinigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kirchlengern
bei Anträgen von Betreuern und Betreuerinnen:
- Betreuungsurkunde
- Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin
Formulare
Hinweise für Kirchlengern
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kirchlengern
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kirchlengern
Kosten
Hinweise für Kirchlengern
Für den Befreiungsbescheid wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Bearbeitungsaufwand richtet. (siehe Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kirchlengern)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kirchlengern
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
Hinweise für Kirchlengern