AusweispflichtOnline erledigen

    Ausweispflicht

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Für folgenden Personenkreis besteht diese Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht:

    • Personen für die eine Betreuung bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
    • Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
    • Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
    • Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. 

    Hinweis:
    Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros. 

    Termin vereinbaren

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6cbf270ff39678fa633cc3156c4ca2c3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-102

    Fax: 02594 12-149

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (ausgedruckt und unterschrieben)

    Antrag online ausfüllen

    • abgelaufenes Ausweisdokument
    • evtl. Vollmacht bzw. aktuelle Bestellungsurkunde
    • Nachweis über die dauerhafte Behinderung / Immobilität (z.B. vom Arzt)
    • gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt
     

    Formulare

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dülmen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dülmen

    Fristen

    Hinweise für Dülmen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dülmen

    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dülmen

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de