Ausweispflicht

    Befreiung von der Ausweispflicht

    Hinweise für Willich

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich, für Personen die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Einrichtung nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen). Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Stadtteilbüro

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Stadtteilbüro

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Siehe Weiterführende Informationen

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
    • Mindestalter 16 Jahre
    • Bewegung in der Öffentlichkeit wegen einer dauerhaften Behinderung nicht möglich
    • Befreiung ist nur möglich, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhandengekommen ist/sind

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Willich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    • Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus oder Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind und sendet Ihnen diese zu.

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    • 3 Tagen (3-5 Tage. In Urlaubzeiten kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.)

    Kosten

    Hinweise für Willich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Informationen zum neuen Personalausweis
    http://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de