Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Zugelassenen Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen können beim Kreis Gütersloh als örtlichem Träger der Sozialhilfe einen Aufwendungszuschuss nach § 13 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen beantragen.
Näheres über die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung, das Antragsverfahren und die entsprechenden Formulare finden Sie unter Downloads/Links dieser Seite.
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Pflegeportal Kreis Gütersloh www.pflege-gt.de.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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