Veranstaltung FestsetzungOnline erledigen

    Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen

    Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten  möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich. 

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Zu erledigen Tierarten Zweck Link Anmeldung bei der Tierseuchenkasse durch Halter/in Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Schweine, Geflügel, Bienen, Pferde Tierbestandserfassung zur Bekämpfung von Tierseuchen / -krankheiten sowie der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen. Führen eines Bestandsregisters Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. Meldung von aufgenommenen und abgegebenen Tieren an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. Beschaffen eines amtlichen Gesundheitszeugnisses beim Verbringen und Wandern von Tieren auf Weideflächen außerhalb des Kreises Soest Schafe, Bienen Sicherheitsmaßnahme zum Schutz vor einer möglichen Verschleppung von Tierseuchen und Tierkrankheiten. Kann telefonisch bei den unten genannten Ansprechpersonen beantragt werden.  Kennzeichnung mit Ohrmarken Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine Identifizierung der Tiere. Anmeldung beim Veterinärdienst des Kreises Soest Fische in Fischteichen Tierbestandserfassung zur Bekämpfung von Tierseuchen / -krankheiten sowie der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen.
    • Anmeldeformular von Tieren beim Veterinärdienst
    Nachhalten aller Zugänge und Abgänge in einem Kontrollbuch Süßwasserfische Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren.
    • Bestandsregister Zugang
    • Bestandsregister Abgang
    Meldung bei der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Kreises Soest Alle artgeschützten Tierarten Tierbestandserfassung zur Kontrolle der Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen.

    Abteilung Natur- und Landschaftsschutz

    Telefon: 02921/30-2240
    Mail: naturschutz@kreis-soest.de

    Genehmigung eines Tiergeheges Tiere wild lebender Arten Sicherstellung und Einhaltung von Natur- und Landschaftsrechtlichen Aspekten

    Abteilung Natur- und Landschaftsschutz

    Telefon: 02921/30-2240
    Mail: naturschutz@kreis-soest.de
     

    Formular "Antrag auf Genehmigung eines Tiergeheges"

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ed70dd1c5753a266913672a41988ff3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Veterinärangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Veterinärangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungs-, Gewerbe- und Personenstandsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Bad Sassendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichendorffstr. 1

    59505 Bad Sassendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02920505-0

    Fax: 02920505-0

    E-Mail: post@bas-sassendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Bad Sassendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichendorffstr. 1

    59505 Bad Sassendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02920505-0

    Fax: 02920505-0

    E-Mail: post@bas-sassendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis 
    • Gewerbezentralregisterauszug 
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den vergangenen 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
    • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den vergangenen 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten

    Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:

    • Sondernutzungserlaubnis
       

    Formulare

    Formulare: nein 

    Onlineverfahren möglich: nein 

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt  werden kann, müssen Sie 

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
    • Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
    • Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
       

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.

    • Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:
      • Veranstaltungstermin
      • Ort
      • Öffnungszeiten
      • Veranstaltungsname, zum Beispiel „Frühlingsmarkt“
      • Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
      • Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
      • Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung.
       

    Fristen

    Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Hängt vom Einzelfall ab.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie  am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de